Weitere Entscheidung unten: FG Brandenburg, 01.10.2002

Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 25.09.2001 - 1 K 271/00   

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https://dejure.org/2001,10104
FG Niedersachsen, 25.09.2001 - 1 K 271/00 (https://dejure.org/2001,10104)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.09.2001 - 1 K 271/00 (https://dejure.org/2001,10104)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. September 2001 - 1 K 271/00 (https://dejure.org/2001,10104)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Umzugskosten bei "freiwilliger" Versetzung eines Beamten sind keine Werbungskosten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2
    Umzugskosten; Versetzungsantrag - Umzugskosten eines Landesbeamten, der aufgrund eines von ihm aus privaten Gründen gestellten Versetzungsantrags in ein anderes Bundesland versetzt wird, sind keine Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umzugskosten eines Landesbeamten, der aufgrund eines von ihm aus privaten Gründen gestellten Versetzungsantrags in ein anderes Bundesland versetzt wird, sind keine Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG München, 03.11.1987 - II 58/87
    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.09.2001 - 1 K 271/00
    Ist die Versetzung des Steuerpflichtigen jedoch auf dessen Wunsch zurückzuführen, so wird der berufliche Veranlassungszusammenhang durch ein privates Motiv überlagert, dass für den Werbungskostenabzug schädlich ist, wenn nicht ausschließlich berufliche Gründe für den Versetzungswunsch ausschlaggebend sind (so auch FG Köln, Urteil v. 19. April 1988 2 K 187/85, EFG 1988, S. 467).
  • FG Köln, 19.04.1988 - 2 K 187/85
    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.09.2001 - 1 K 271/00
    Ist die Versetzung des Steuerpflichtigen jedoch auf dessen Wunsch zurückzuführen, so wird der berufliche Veranlassungszusammenhang durch ein privates Motiv überlagert, dass für den Werbungskostenabzug schädlich ist, wenn nicht ausschließlich berufliche Gründe für den Versetzungswunsch ausschlaggebend sind (so auch FG Köln, Urteil v. 19. April 1988 2 K 187/85, EFG 1988, S. 467).
  • FG Niedersachsen, 30.04.2012 - 4 K 6/12

    Aufwendungen für den Umzug an den Beschäftigungsort als Werbungskosten

    Aus dem als Urteil wirkenden Gerichtsbescheid des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 25. September 2001 1 K 271/00 (DStRE 2002, 411) können keine gegenteiligen Schlussfolgerungen gezogen.
  • FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 339/98

    Doppelte Haushaltsführung; Wegzug; Zweitwohnsitz

    Ist die Versetzung des Steuerpflichtigen jedoch auf dessen Wunsch zurückzuführen, so wird der berufliche Veranlassungszusammenhang durch ein privates Motiv überlagert, das für den Werbungskostenabzug schädlich ist, wenn nicht ausschließlich berufliche Gründe für den Versetzungswunsch ausschlaggebend sind (FG Niedersachsen, Urteil vom 25.09.2001, DStRE 2002, 411 [FG Niedersachsen 25.09.2001 - 1 K 271/00] ).
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Rechtsprechung
   FG Brandenburg, 01.10.2002 - 1 K 271/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,19243
FG Brandenburg, 01.10.2002 - 1 K 271/00 (https://dejure.org/2002,19243)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 01.10.2002 - 1 K 271/00 (https://dejure.org/2002,19243)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 01. Oktober 2002 - 1 K 271/00 (https://dejure.org/2002,19243)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Differenzbesteuerung bei sog. 25 km/h-Fahrzeugen; Begriff des Wiedererkäufers

  • rechtsportal.de

    Differenzbesteuerung nach § 25a UStG erfordert Nämlichkeit der Fahrzeuge; Umsatzsteuer 1993, 1994 und 1995

  • datenbank.nwb.de

    Differenzbesteuerung nach § 25a UStG erfordert Nämlichkeit der Fahrzeuge - Umsatzsteuer 1993, 1994 und 1995

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - Keine Differenzbesteuerung bei umgebauten Fahrzeugen

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 127
 
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Wird zitiert von ...

  • FG Schleswig-Holstein, 29.03.2023 - 4 K 77/22

    Anwendung der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG bei der Auf- und Umarbeitung

    Die frühere strenge Nämlichkeitsrechtsprechung (vgl. dazu z.B. Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 1.10.2002 1 K 271/00, EFG 2003, 127) ist durch das EuGH Urteil vom 18.01.2017 C-471/15 Sjelle Autogenbrug und das nachfolgende Urteil des BFH vom 23.02.2017 V R 37/15, BStBl II 2019, 452 überholt und bedarf einer Neujustierung.
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